Rote Listen sind wissenschaftliche Gutachten. Sie informieren die Öffentlichkeit über die Gefährdungssituation der Arten. Sie sind vor allem ein politisches Hilfsmittel des Naturschutzes und liefern Argumente für die Planung von Arten- und Biotopschutzmaßnahmen und zeigen den Handlungs- und Forschungsbedarf im Naturschutz.
Für Deutschland in seinen früheren und heutigen Grenzen wurden Rote Listen für Wildbienen erstmals von Rühl (1977), später von Warncke & Westrich (1984) und Westrich et al. (1998) erstellt.
2004 begann, initiiert durch das Bundesamt für Naturschutz, ein intensiver Gedankenaustausch im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Kriteriensystems der Roten Listen. Im Fall der Bienen wurde im August 2008 die 4. Fassung der Roten Liste der Bienen Deutschlands vorgelegt, die auf den Vorgaben des Bundesamtes für Naturschutz basiert. Sie wurde 2008 in Heft 3 der Zeitschrift Eucera als eigenständige Publikation publiziert. Die geplante Buch-Veröffentlichung durch das BfN ließ auf sich warten. Erst 2011 wurde der Koordinator gebeten, vor einer Veröffentlichung durch das Bundesamt Änderungen an der seit 2008 dem Bundesamt vorliegenden Manuskript vorzunehmen, wie z.B. eine Prüfung der Verantwortlichkeit Deutschlands für Bienenarten. Der Erstbearbeiter nahm dies zum Anlaß, auch die übrigen Kriterien für die Einstufung der einzelnen Arten zu prüfen, um jüngsten (negativen) Entwicklungen im Bestand einiger Arten Rechnung zu tragen. Hieraus ergaben sich bei einigen Arten Änderungen bei den Kriterien und in der Einstufung und folglich eine neue, nämlich die 5. Fassung. Diese ist auf dieser Seite einzusehen.
Am 20. Mai 2015 hat das Bundesamt für Naturschutz einen ersten Artenschutzreport vorgelegt, der hier (5 Mb) heruntergeladen werden kann. Gleichzeitig wird ein Acht-Punkte-Programm zum Artenschutz vorgestellt.
Im Report besonders hervorgehoben sind:
➔ Ein Drittel der Arten aller Organismengruppen ist im Bestand gefährdet.
➔ Zu den Hauptverursachern gehört die intensive Landwirtschaft.
Im Jahr 2020 wurde ich im Auftrag des Bundesamts für Naturschutz unter der Federführung der Universität Osnabrück beauftragt, eine Gefährdungsursachenanalyse für insgesamt 30 Arten der Wildbienen Deutschlands zu erarbeiten. Dieses Projekt ist mittlerweile abgeschlossen. Die Ergebnisse werden in naher Zukunft veröffentlicht.