Folgende Lebensräume, die teilweise gesetzlich geschützt sind, haben für die Erhaltung von Wildbienen eine besonders hohe Bedeutung:
Hinweis: FFH-Lebensraumtypen sind natürliche oder naturnahe Lebensräume (Gesamtzahl 231) von gemeinschaftlichem Interesse. Sie sind in den Anhängen der FFH-Richtlinie der Europäischen Union (FFH = Fauna-Flora-Habitat) aufgelistet und haben einen hohen Schutzstatus.
Die Lebensräume der Wildbienen umfassen also Geländeausschnitte sehr unterschiedlicher Größe und Komplexität. Da Nistplatz und Nahrungsraum oft räumlich nicht zusammenfallen, sondern mehr oder weniger weit voneinander entfernt liegen können, ist deren räumlicher Verbund ausschlaggebend für eine Vielzahl von Arten. Dies wird immer noch zu wenig bei Planungen, die die Landschaft betreffen, berücksichtigt. Hier sind alle Träger öffentlicher Belange wie die Naturschutz-, die Flurneuordnungs- und die Straßenbauverwaltung gefordert.
Was aber kann ich persönlich tun? Auf den folgenden Seiten sind verschiedenste Möglichkeiten dargestellt, mit denen Sie einen Beitrag zur Förderung der Wildbienen leisten können.