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Lebensraum Magerrasen

Rote Liste der Bienen (Hymenoptera: Apidae) Deutschlands (Bearbeitungsstand: September 1997)

bearbeitet von Paul Westrich, Hans Richard Schwenninger, Holger H. Dathe, Helmut Riemann, Christoph Saure, Johannes Voith und Klaus Weber

Die hier präsentierte Rote Liste wurde im März 1998 durch das Bundesamt für Naturschutz (Bonn-Bad Godesberg) veröffentlicht und ist entnommen aus: Binot, M., Bless, R., Boye, P., Gruttke, H. & Pretscher, P. (Bearbeiter): Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands. - Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 55, S. 119-129.

Titelseite Rote Liste Deutschland




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Die nachfolgenden textlichen Erläuterungen wurden an wenigen Stellen im Vergleich zur Publikation aktualisiert, doch in ihren wesentlichen Aussagen nicht verändert.

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Kapitelübersicht:

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Einleitung  |  Datengrundlage  |  Bewertungsmethoden  |  Ergänzende Kriterien  |   Risikofaktoren  |  Literatur

 

Einleitung

Wesentliche Voraussetzung für die Erarbeitung einer Roten Liste ist eine Faunenliste des gesamten Bezugsraums, um nicht nur die gefährdeten, sondern sämtliche Bienenarten in die Betrachtung einzubeziehen. Eine solches Verzeichnis, das auch die Fauna der neuen Bundesländer und damit das gesamte vereinigte Deutschland berücksichtigt, wurde von Westrich & Dathe (1997) vorgelegt. Danach ist die Familie der Bienen (Hymenoptera, Apidae) in Deutschland mit 547 Arten vertreten, von denen 284 Arten (52%) in die Rote Liste aufgenommen wurden.

Nicht berücksichtigt bei der Bearbeitung dieser Roten Liste wurden folgende Formen, deren taxonomischer Status nicht hinreichend geklärt bzw. umstritten ist: Andrena anthrisci Blüthgen, Andrena fulvicornis Schenck, Andrena propinqua Schenck, Nomada lineola var. meridionalis Schmiedeknecht. Ich verweise auf die Ausführungen bei Schwarz et al. (1996) und Westrich & Dathe (1997).

Die Nomenklatur richtet sich nach Westrich & Dathe (1997). Seit dem Erscheinen des Grundlagenwerks "Die Wildbienen Baden-Württembergs" (Westrich 1989), das ausführliche Angaben über Verbreitung, Lebensräume, Blütenbesuch, Nistweise, Gefährdung und Schutz aller Arten der "alten" Bundesländer enthält, hat sich aufgrund neuer Erkenntnisse der wissenschaftliche Name und die Auffassung bezüglich der Gattungszugehörigkeit einiger Arten geändert (vgl. auch Schwarz et. al 1996). Da dieses Werk nach wie vor eine weit verbreitete und häufig genutzte Informationsquelle ist, werden nachfolgend die dort verwendeten Namen mit ">" denen in der vorliegenden Roten Liste gegenübergestellt.

Andrena carbonaria auct. > Andrena pilipes Fabricius
Andrena pauxilla Stoeckhert > Andrena curtula Pérez
Andrena ratisbonensis Stoeckhert > Andrena aberrans Eversmann
Andrena saundersella Perkins > Andrena semilaevis Pérez
Anthidium lituratum (Panzer) > Anthidium scapulare (Latreille)
Ceratina callosa (Fabricius) > Ceratina chalybea Chevrier
Chelostoma distinctum (Stoeckhert) > Osmia cantabrica (Benoist)
Chelostoma foveolatum (Morawitz) > Osmia foveolata (Morawitz)
Coelioxys rufocaudata Smith > Coelioxys echinata Förster
Dufourea minuta Lepeletier > Dufourea halictula (Nylander)
Dufourea vulgaris Schenck > Dufourea minuta Lepeletier
Heriades crenulatus Nylander > Osmia crenulata (Nylander)
Hylaeus conformis Förster > Hylaeus pilosulus (Pérez)
Hylaeus gracilicornis (Morawitz) > Hylaeus gracilicornis (Morawitz) + H. paulus Bridwell
Osmia fulviventris (Panzer) > Osmia niveata (Fabricius)
Psithyrus barbutellus (Kirby) > Bombus barbutellus (Kirby)
Psithyrus flavidus (Eversmann) > Bombus flavidus Eversmann
Psithyrus quadricolor Lepeletier > Bombus quadricolor (Lepeletier)
Tetralonia alticincta (Lepeletier) > Eucera alticincta (Lepeletier)
Tetralonia cinerea (Lepeletier) > Eucera cineraria Eversmann
Tetralonia dentata (Klug) > Eucera dentata Germar
Tetralonia macroglossa (Illiger) > Eucera macroglossa Illiger
Tetralonia salicariae (Lepeletier) > Eucera salicariae (Lepeletier)
Trachusa byssina (Panzer) > Anthidium byssinum (Panzer)

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Datengrundlage

Der Erfassungsgrad der Bienenfauna Deutschlands ist regional sehr verschieden, da zwischen den einzelnen Bundesländern ein erhebliches Ungleichgewicht in der faunistischen Bearbeitung besteht. Dementsprechend heterogen sind auch die Informationen zur Verbreitung, Häufigkeit und Bestandssituation. Bisher liegen nur für einen Teil der Bundesländer Rote Listen vor, so für Baden-Württemberg (Westrich 1989, Westrich et al. 2000), Bayern (Warncke 1992, Mandery et al. 2003), Berlin (Saure 1997), Brandenburg (Dathe & Donath 1992, Dathe et al. 1995), Rheinland-Pfalz (Schmid-Egger et al. 1995), Sachsen-Anhalt (Dorn & Bleyl 1993, Burger & Ruhnke 2004) und Thüringen (Breinl & Körner 1994, Winter 1994). Die Einstufungen der einzelnen Arten in diesen Landeslisten konnten bei der Bearbeitung der Bundesliste nur als Orientierungswerte dienen. Zu unterschiedlich sind Alter, Datengrundlage, Methode, Gefährdungskriterien und -kategorien der einzelnen Listen. Diese Diskrepanz verursacht daher bei manchen Arten gewisse Widersprüche zwischen der Bundesliste und einzelnen Landeslisten, zumal diese in einigen Fällen aktualisiert wurden. Aus den genannten Gründen ist auch ein Vergleich der hier vorgelegten Bundesliste mit der im Jahre 1982 erstellten Roten Liste (Warncke & Westrich 1984) nicht zulässig.

Wichtige Datenquellen für die Erarbeitung der neuen Bundesliste waren glaubhafte Literaturangaben, das Material öffentlicher und privater Sammlungen, Mitteilungen Dritter, natürlich vor allem die Beobachtungen und Erfahrungen der Bearbeiter in den schwerpunktmäßig von ihnen besammelten Regionen.

Aufgrund geologischer Faktoren und klimatischer Gradienten sowie durch die unterschiedliche kulturgeschichtliche Entwicklung der Landnutzung in den einzelnen Landschaften gibt es im Bezugsraum starke regionale Unterschiede in der Ausstattung mit Bienen-Lebensräumen und deren Qualität. Entsprechend unterschiedlich setzt sich die Bienenfauna in den einzelnen Regionen Deutschlands zusammen. Darüber hinaus ist eine deutliche Abnahme der Zahl der bisher nachgewiesenen Arten von Süden nach Norden festzustellen.

Daraus ergibt sich, daß auch die Bestandssituation einer ganzen Reihe von Arten in den einzelnen Landschaften sehr unterschiedlich ist. Dies gilt vor allem für einige im Sand nistende Arten, die wie z.B. Anthophora bimaculata in Nordostdeutschland weit verbreitet, häufig und ungefährdet sind, in Südwestdeutschland aber eine deutlich ungünstigere Bestandssituation haben. Umgekehrt zeigen in der norddeutschen Tiefebene viele Bienenarten eine deutlich ungünstigere Bestandsentwicklung und eine wesentlich stärkere Gefährdung als in Süddeutschland oder in anderen Teilen der Bundesrepublik, wo diese Arten als ungefährdet gelten bzw. erst auf der Vorwarnliste stehen (z.B. Andrena bicolor, Anthophora quadrimaculata). Ein solcher Sachverhalt kann in einer für das ganze Bundesgebiet geltenen Einstufung nicht zum Ausdruck kommen. Für die regionale Situation sei deshalb speziell auf die Landeslisten verwiesen. Wo diese noch fehlen, sollten die zuständigen Naturschutzfachbehörden sachkundige Personen mit der Erstellung beauftragen. Da die Bundesliste kein Ersatz für eine Landesliste sein kann, sollte erstere bei Flächenbewertungen im Rahmen von landschaftsökologischen Gutachten vor allem dann herangezogen werden, wenn noch keine Landesliste existiert bzw. wenn es sich bei den für die Bewertung ausgewählten Arten um solche handelt, die in der Bundesliste den Kategorien 0 (Wiederfund!), 1, 2 oder R angehören.

Besonders deutlich zeigt sich der regionale Unterschied in der norddeutschen Tiefebene, wo viele Bienenarten von einem gravierenden Rückgang betroffen sind. Die nachfolgend aufgeführten Arten weisen in Nordwestdeutschland, für das noch keine Rote Liste erstellt wurde, eine deutlich ungünstigere Bestandsentwicklung und eine wesentlich stärkere Gefährdung auf als in allen übrigen Teilen der Bundesrepublik, wo diese Arten als ungefährdet gelten bzw. erst auf der Vorwarnliste stehen.

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Bewertungsmethoden

Da eine annähernd flächendeckende Erfassung wie bei Wirbeltieren oder Pflanzen auch in naher Zukunft nicht zu erwarten und somit eine statistische Auswertung z.B. von Rasterfeldern mit Fundnachweisen nicht sinnvoll ist, wurde auf eine Skalierung der Bestandsgröße (z.B. durch Nennung der Zahl belegter Rasterfelder) verzichtet. Nur für "extrem selten" wurde eine genaue Zahl für die Bestandsgröße herangezogen, nämlich maximal 15 Vorkommen. Bei den als "selten" aufgefaßten Arten orientierten sich die Autoren an einer Zahl von 16 bis ca. 100 Vorkommen, bei den "mäßig häufigen" Arten an einer Zahl von 101 bis ca. 1000 Vorkommen. Hierbei wurde aber meist eine Schätzung der derzeitigen Bestandsgröße nach den vorliegenden Daten vorgenommen. Für die Einstufung in die Kategorie 2 war außer einem deutlichen Rückgang und besonderen Risikofaktoren die im Vergleich zu Arten der Kategorie 3 wesentlich geringere Zahl von Vorkommen maßgeblich. Grundsätzlich spielten bei der Bewertung außer der Bestandsentwicklung und Bestandsgröße auch die Bindung an seltene oder gefährdete Lebensräume bzw. "Requisiten" (Lebensraumelemente) und weitere Risikofaktoren eine wichtige Rolle. Dass bei aller Sorgfalt dennoch einzelne Einstufungen mit einer gewissen Ungenauigkeit behaftet sind, bleibt nicht aus. Aufgrund der Komplexität der Materie und der teilweise unzureichenden Datenlage mußte dies jedoch in Kauf genommen werden.

Um die Einstufung der einzelnen Arten so nachvollziehbar wie möglich zu machen, wurden die allgemeinen Definitionen der Gefährdungskategorien, die sich im wesentlichen an Schnittler et al. (1994) bzw. Schnittler & Ludwig (1996) orientieren, an den Kenntnisstand und die spezifische Situation bei Bienen angepaßt. Dies gilt vor allem für die Kategorien 0, 1, R und G, sowie D und V.

Bei den parasitischen Bienen ("Kuckucksbienen"), für die ausgeprägte Schwankungen in der Populationsdichte bis unter die Beobachtungsgrenze nicht untypisch sind, wurde besonders streng verfahren. Es sollte vermieden werden, daß natürliche Bestandsschwankungen als durch den Menschen verursachte Rückgänge interpretiert werden. Grundsätzlich erfolgte daher eine Ausrichtung nach der Bestandssituation der Wirte, sofern diese bekannt sind.

  • Nach 1960 in mehr als einem Exemplar nachgewiesene Arten, deren Wirte noch unbekannt sind, wurden unter D eingeordnet, selbst wenn sie bisher nur sehr selten festgestellt wurden (Beispiel: Nomada discedens).
  • Ist der Wirt bekannt, so entscheidet dessen Bestandssituation über die Einstufung des Kuckucks, d.h. die Kuckucksbienen-Art wurde der gleichen Kategorie wie die Wirtsbiene zugeordnet (Beispiel: Anthophora aestivalis - Melecta luctuosa). Nur bei sehr deutlich geringerer Bestandsgröße der Kuckucksbiene wurde diese eine Stufe höher eingestuft (Beispiel: Andrena pandellei - Nomada braunsiana).
  • Kuckucksbienen, die bei einer nicht gefährdeten Wirtsart parasitieren, wurden dann in G einstuft, wenn von ihnen derzeit nur vergleichsweise wenige Vorkommen bekannt sind und zumindest einzelne Bestände von Wirt und Parasit durch laufende oder absehbare menschlichen Einwirkungen bedroht sind (Beispiel: Andrena dorsata - Nomada zonata).

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Ergänzende Kriterien

Anmerkung: In einzelnen Fällen sind die Angaben zu den ergänzenden Kriterien heute (2005) im Vergleich zum Zeitpunkt der Bearbeitung der Bundesliste (1996/1997) nicht mehr ganz zutreffend, da z.B. neuere Erkenntnisse über die Bodenständigkeit einzelner Arten eine andere Beurteilung erfordern (z.B. Lithurgus chrysurus).

zu Kategorie 0 (ausgestorben oder verschollen):

  • Arten, die trotz guter Erfaßbarkeit und trotz mehrfacher Kontrollen der bekannten Fundorte seit 1975 nicht mehr nachgewiesen wurden (Beispiel: Anthophora fulvitarsis).
  • Bei Arten, die schwerer nachweisbar sind oder deren frühere Fundorte nicht mehr exakt zu ermitteln waren oder nicht gezielt überprüft werden konnten, stammt der letzte Nachweis aus der Zeit vor 1960 (Beispiel: Andrena saxonica).

Bei den Arten dieser Kategorie ist in der Roten Liste das Jahr des letzten Nachweises in Klammern angegeben. Vor 1960 nur in Einzelexemplaren nachgewiesene Arten wurden hingegen unter "D" eingeordnet (siehe dort).

zu Kategorie 1 (vom Aussterben bedroht):

  • Arten, die in Deutschland schon von jeher extrem selten sind und von denen seit 1975 höchstens 4 Vorkommen bekannt sind, die aufgrund gegebener oder absehbarer menschlicher Einwirkungen ernsthaft bedroht sind und/oder besonderen Risikofaktoren unterliegen (Beispiel: Halictus gavarnicus).
  • Arten, die als Ergebnis eines starken Rückgangs nur noch höchstens 4 Vorkommen in Deutschland aufweisen. Die Restbestände sind durch laufende menschliche Einwirkungen ernsthaft bedroht und/oder unterliegen besonderen Risikofaktoren (Beispiel: Megachile parietina)

zu Kategorie 2 (stark gefährdet):

  • Von jeher extrem seltene Arten (seit 1975 aber mehr als 4 bis maximal 15 Vorkommen bekannt) und seltene Arten, deren Bestände besonderen Risikofaktoren unterliegen (Beispiel: Anthophora pubescens).
  • Arten, deren Bestände im nahezu gesamten heimischen Verbreitungsgebiet signifikant zurückgegangen und die daher in vielen Regionen Deutschlands bereits selten geworden sind. Ihre Restbestände unterliegen besonderen Risikofaktoren (Lasioglossum clypeare).

zu Kategorie 3 (gefährdet):

  • Seltene bis mäßig häufige Arten, deren Bestände regional beziehungsweise vielerorts lokal bereits zurückgegangen sind und/oder zusätzlich besonderen Risikofaktoren unterliegen. Hier sind vor allem Arten eingeordnet mit Siedlungsschwerpunkt in solchen Lebensräumen eingereiht, die flächenmäßig deutliche Verluste erlitten haben oder deren Qualität sich deutlich verschlechtert hat.

zu Kategorie R (extrem selten):

  • Seit jeher in Deutschland extrem seltene, in der Regel auf bestimmte geographische Regionen beschränkte Arten, für die kein merklicher Rückgang und keine aktuelle Bedrohung erkennbar sind, die aber durch nicht absehbare menschliche Einwirkungen oder durch zufällige Ereignisse schlagartig ausgerottet oder erheblich dezimiert werden können. Von diesen Arten sind in Deutschland seit 1975 jeweils höchstens 15 Vorkommen bekannt geworden.

Hier sind v.a. Arten aufgeführt, die aus arealgeographischen Gründen extrem selten sind. Ihre Verbreitung in Deutschland beschränkt sich auf den Alpenraum (Andrena montana), den Küstenbereich (Colletes halophilus) oder andere geographisch eng begrenzte Gebiete (Andrena sericata auf Nordbayern, Colletes collaris auf das südliche Oberrheingebiet). In diesen Räumen sind sie nur mit vergleichsweise wenigen Vorkommen vertreten und derzeit ungefährdet. Auf den Alpenraum beschränkte, dort aber häufige und weit verbreitete Arten (z.B. einige Bombus-Arten) wurden hingegen nicht in diese Kategorie aufgenommen!

zu Kategorie G (Gefährdung anzunehmen):

  • Arten, bei denen die derzeit vorliegenden Informationen zur Entwicklung und Situation des Gesamtbestandes für eine Einstufung in die Gefährdungskategorien 1 bis 3 nicht ausreichen, von denen aber einzelne Vorkommen aufgrund gegebener oder absehbarer menschlicher Einwirkungen bedroht erscheinen. Teilweise handelt es sich dabei um Arten, die im Bezugsraum nur extrem selten bis selten, oft in größeren zeitlichen Abständen und nur in Einzelexemplaren gefunden wurden.

zu Kategorie V (zurückgehend, Vorwarnliste):

  • Arten, die aktuell noch nicht gefährdet sind, aber für die bereits Bestandsrückgänge oder Lebensraumverluste erkennbar sind. Hier finden sich z.B. Arten, die im Flachland und im Hügelland deutlich zurückgegangen sind, in den Mittelgebirgen oder in den Alpen aber noch weit verbreitet sind und dort regelmäßig angetroffen werden können (z.B. Bombus soroeensis) oder Arten, die in der freien Feldflur deutliche Rückgänge zeigen, aber derzeit im Siedlungsraum noch mehr oder weniger stabile Bestände aufweisen, da sie hier die von ihnen benötigten Requisiten noch in ausreichender Menge und Qualität vorfinden (z.B. Megachile ericetorum). Die Kategorie V steht außerhalb der Roten Liste! Letzteres wird immer wieder übersehen.

zu Kategorie D (Daten defizitär):

  • Arten, die erst in jüngster Zeit von nahe verwandten Arten abgetrennt wurden und von denen daher derzeit nur wenige verwertbare Daten vorliegen. Ältere Funddaten sind ohne Überprüfung der Belegexemplare nicht verwendbar (Beispiel: Hylaeus gracilicornis).
  • Arten, deren zuverlässige Bestimmung nur sehr erfahrenen Taxonomen möglich ist, so daß erst eine Überprüfung sämtlicher Belege und weitere gezielte Feldarbeit eine Klärung der Bestandssituation ermöglichen (Beispiel: Lasioglossum subfulvicorne).
  • Arten, von denen seit Beginn der Sammeltätigkeit in Deutschland nur Einzelnachweise vorliegen (die Arten sind in den Sammlungen nur mit einem einzigen, durch ein Fundortetikett lokalisierbares Belegexemplar vertreten). Bei lange zurückliegenden Einzelfunden, d.h. vor 1960 wie z.B. bei Halictus sajoi, würde eine Aufnahme in die Kategorie 0 eine Vermengung mit solchen Arten bedeuten, die über einen langen Zeitraum zweifelsfrei bodenständig waren und deren Bestände mittlerweile nachweislich erloschen sind. Es ist also durchaus möglich, daß die nur in Einzelexemplaren vorliegende Arten tatsächlich zur früheren Fauna Deutschlands gehörten und daß ihre Bestände mittlerweile erloschen sind. Nur läßt sich dies anhand der vorliegenden Funde nicht belegen.
  • Erst in jüngster Zeit erstmals in Deutschland festgestellte Arten, deren Bodenständigkeit noch nicht zweifelsfrei belegt ist (Beispiel: Lithurgus chrysurus).
  • Kuckucksbienen, deren Wirt(e) noch nicht bekannt sind. Eine Einschätzung der Bestandsentwicklung bzw. Bestandssituation und Gefährdung (Risikofaktoren) ist daher derzeit nicht möglich (Beispiel: Nomada discedens).

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Risikofaktoren

Im folgenden werden sowohl die Bedrohung durch direkte oder indirekte menschliche Einwirkungen als auch das Risiko, das aus der Biologie der Art resultiert, zu besonderen Risikofaktoren zusammengefaßt. Es läßt sich nicht ganz vermeiden, daß diese sich teilweise inhaltlich überschneiden.

  1. Aktuelle Bedrohung durch gegebene oder absehbare Eingriffe, d.h. durch laufende oder geplante Maßnahmen des Menschen.
  2. Langfristige Erhaltung des Bestandes nur durch besondere Maßnahmen des Naturschutzes (z.B. noch nicht erfolgter, aber erforderlicher Flächenschutz oder regelmäßig und auf Dauer durchzuführende Pflege- oder Hilfsmaßnahmen). Dies gilt z.B. für solche Arten, die eine nur geringe Ausbreitungsfähigkeit besitzen bzw. nicht auf ungefährdete (Sekundär-)Lebensräume ausweichen können.
  3. Siedlungsschwerpunkt (Nist- und/oder Nahrungsraum) in Lebensräumen, die als Folge der Landnutzung in den vergangenen Jahrzehnten flächenmäßig deutliche Verluste erlitten haben oder deren Qualität als Nist- bzw. Nahrungsraum (Ausstattung an artspezifischen Requisiten) sich im Vergleich zur historischen Situation deutlich verschlechtert hat (vgl. Riecken et al. 1994). Hierzu zählen v.a. Lebensräume der extensiv genutzten und an Kleinstrukturen ehemals viel reicheren Kulturlandschaft, z.B. ein- bis zweischürige Mähwiesen trocken-warmer oder frischer Standorte, Zwergstrauchheiden und Bergweiden ("Wacholderheiden", "Flügelginster-Weiden"), vielstufige Waldinnen- und -außenränder in der Ebene und im Hügelland, Äcker mit typischer Segetalflora, Hohlwege.
  4. Abhängigkeit von einem räumlichen Verbund mehrerer Teil-Lebensräume (Nistplatz, Nahrungsraum, Materialentnahmestellen für den Nestbau), v.a. wenn dieser heute im Vergleich zur historischen Situation deutlich seltener vorhanden ist (Teilsiedler).
  5. Erhaltung durch herkömmliche Maßnahmen des Naturschutzes (rein konservierender Flächenschutz) nicht oder nur sehr bedingt möglich. Dies gilt v.a. für solche Arten der Agrarlandschaft, die auf eine räumlich-zeitliche Dynamik ihres (Teil-)Lebensraums angewiesen sind (Pionierarten, kurzlebige Ruderalstellen oder Brachen in einem rotierenden Verbund).
  6. Abhängigkeit von Nistplätzen bzw. Requisiten für den Nestbau, die nur sehr begrenzt verfügbar sind oder hohen qualitativen Anforderungen genügen müssen.
  7. Abhängigkeit von ausreichend großen Beständen ganz bestimmter und i.d.R. nur begrenzt verfügbarer Pollenquellen oder von einem über mehrere Monate vorhandenen Angebot an Nektar- und Pollenquellen (streng oligolektische Arten, Arten mit sehr langer Flugzeit).
  8. Bindung an andere (gefährdete) Bienenarten als Wirte ("Kuckucksbienen").

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Literatur


Breinl, K. & Körner, F.  (1994): Rote Liste der Hummeln und Schmarotzerhummeln (Hymenoptera: Bombus et Psithyrus) Thüringens sowie Vorstellungen zu ihrem Schutz. - Landschaftspflege u. Naturschutz in Thüringen, 31 (1): 1-7.

Burger, F. & H. Ruhnke (2004): Rote Liste der Wildbienen (Hymenoptera: Apidae) des Landes Sachsen-Anhalt. - Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, 39:. 356-365.

Dathe, H. H. & Donath, H. (1992): Bienen (Apoidea). - In: Rote Liste. Gefährdete Tiere im Land Brandenburg, S. 85-96; Potsdam.

Dathe H.H., C. Saure, F. Burger, H.-J. Flügel & Blank, S. M.  (1995): Materialien zur Ergänzung der Roten Liste der Bienen Brandenburgs (Hymenoptera: Apidae). - Brandenbg. ent. Nachr., Potsdam, 3 (1): 53-69.

Dorn, M. & Bleyl, K.  (1993): Rote Liste der Wildbienen des Landes Sachsen-Anhalt. - Ber. d. Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 9 (1993): 53-59.

Emeis, W. (1960): Übersicht über die gegenwärtige Zusammensetzung der Wildbienenfauns Schleswig-Holsteins. - Schr. Naturw. Ver. Schlesw.-Holst., 31: 66-74.

Riecken, U., Ries, U. & Ssymank, A. (1994): Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen der Bundesrepublik Deutschland. - Schr.-R. f. Landschaftspflege u. Naturschutz, Heft 41, 184 S.

Saure, C. (1997): Bienen, Wespen und Ameisen (Insecta: Hymenoptera) im Großraum Berlin. Verbreitung, Gefährdung und Lebensräume. Beitrag zur Ökologie einer Großstadt. - Berliner Naturschutzblätter, 41 (Sonderheft): 5-90.

Schmid-Egger, C., Risch, S. & Niehuis, O. (1995): Die Wildbienen und Wespen in Rheinland-Pfalz (Hymenoptera, Aculeata). Verbreitung, Ökologie und Gefährdungssituation. - Fauna u. Flora in Rheinland-Pfalz, Beiheft 16, 296 S.

Schnittler, M., Ludwig, G., Pretscher, P. & Boye, P. (1994): Konzeption der Roten Listen der in Deutschland gefährdeten Tier- und Pflanzenarten unter Berücksichtigung der neuen internationalen Kategorien. - Natur u. Landschaft, 69: 451-459.

Schnittler, M. & Ludwig, G. (1996): Zur Methodik der Erstellung Roter Listen. - Schr.-R. f. Vegetationskde., Heft 28: 709-739.

Schwarz, M., Gusenleitner, F., Westrich, P. & Dathe, H. H.  (1996): Katalog der Bienen Österreichs, Deutschlands und der Schweiz (Hymenoptera, Apidae). - Entomofauna, Supplement 8, 398 S.; Linz.

Warncke, K. (1992c): Rote Liste gefährdeter Bienen (Apidae) Bayerns. - Schriftenr. Bayer. Landesamt f. Umweltschutz, Heft 111: 162-168.

Warncke, K. & Westrich, P.  (1984): Rote Liste der Bienen (Apoidea). - In: Blab, J., Nowak, E., Trautmann, W. & J. Sukopp (Hrsg.), Rote Liste der gefährdeten Tiere und Pflanzen in der Bundesrepublik Deutschland, S. 50-21; Greven (Kilda).

Westrich, P. (1989): Die Wildbienen Baden-Württembergs. I und II. - 972 S.; Stuttgart (E. Ulmer).

Westrich, P. & Dathe, H. H.  (1997): Die Bienenarten Deutschlands (Hymenoptera, Apidae). Ein aktualisiertes Verzeichnis mit kritischen Anmerkungen. - Mitt. Ent. Ver. Stuttgart, 32: 3-34.

Winter, R. (1994b): Rote Liste der Wildbienen Thüringens (Hymenoptera: Apoidea). - Landschaftspflege u. Naturschutz in Thüringen, 31(3): 86-90.

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