Rote Listen
Rote Listen sind vor allem ein politisches Hilfsmittel des Naturschutzes und liefern Argumente für die Planung von Arten- und Biotopschutzmaßnahmen. Für die frühere Bundesrepublik Deutschland wurden Rote Listen für Wildbienen erstmals von Rühl (1977), später von Warncke & Westrich (1984) erstellt. Für Deutschland in seinen heutigen Grenzen haben Westrich et al. (1997) eine Rote Liste erarbeitet, die nachfolgend präsentiert wird und die als aktuelle Bundesliste gilt.
2004 begann, initiiert durch das Bundesamt
für Naturschutz
,
ein intensiver Gedankenaustausch im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des
Kriteriensystems der Roten Listen. Mittlerweile sind die inhaltliche Erarbeitung
und Diskussion der Rote-Liste-Kriterien in ihren Grundzügen
abgeschlossen.
In den vergangenen Monaten
wurde für die Bienen
Deutschlands eine neue Rote Liste erarbeitet, die auf den Vorgaben des Bundesamtes
für Naturschutz
basiert (siehe (Ludwig et al.
2005). Dabei wurde aus den vier Kriterien "Aktuelle Bestandsgröße",
"Langfristige Bestandsentwicklung", "Kurzfristige Bestandsentwicklung" und "Risikofaktoren"
die jeweilige Rote-Liste-Kategorie errechnet (mit MS Excel und spezifischen Makros).
Mittlerweile habe ich in kollegialer Zusammenarbeit mit U. Frommer, K. Mandery,
H. Riemann, H. Ruhnke, C. Saure und J. Voith die Rote Liste fertiggestellt. Sie
wurde dem Bundesamt Ende Dezember 2007 übergeben.
Der weitere Zeitplan sieht vor, bis
Bis Ende März den Begleittext zu erstellen. Danach kann die Rote Liste von
den Bearbeitern veröffentlicht werden. Das Bundesamt für Naturschutz
plant, die Rote Liste in gedruckter Form und auf CD im Herbst 2008 herauszugeben.
Bis zu einer Veröffentlichung gilt die auf den Folgeseiten zu findende Rote Liste.
Literaturhinweis: Ludwig, G., Haupt, H., Gruttke, H. & M. Binot-Hafke
(2005): Methodische Weiterentwicklung der Roten Listen gefährdeter Tiere,
Pflanzen und Pilze in Deutschland – Eine Übersicht.
Weiter zur aktuellen Roten Liste der Bienen Deutschlands
9. Januar 2008


Rote Liste