Rote Listen
Rote Listen sind vor allem ein politisches Hilfsmittel des Naturschutzes und liefern Argumente für die Planung von Arten- und Biotopschutzmaßnahmen. Für Deutschland in seinen früheren und heutigen Grenzen wurden Rote Listen für Wildbienen erstmals von Rühl (1977), später von Warncke & Westrich (1984) und Westrich et al. (1998) erstellt.
2004 begann, initiiert durch das Bundesamt
für Naturschutz
,
ein intensiver Gedankenaustausch im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des
Kriteriensystems der Roten Listen.
Seit dem 30. August 2008 liegt eine neue Rote Liste
der Bienen Deutschlands als 4. Fassung vor, die auf den Vorgaben des Bundesamtes
für Naturschutz basiert (siehe Ludwig et al. 2005) und die in Heft
3 der Zeitschrift Eucera als
separate Publikation erschienen ist und auf der entsprechenden Seite auch heruntergeladen
werden kann.
Das Bundesamt für Naturschutz
plant, die Roten Listen in Buchform und auf
CD im Jahre 2009 herauszugeben.
Zu gegebener Zeit wird die aktuelle Rote Liste auch in diesem Bereich dieser Website präsentiert werden. Vorerst sei auf die oben genannte Veröffentlichung verwiesen.
Literaturhinweis:
Ludwig, G., Haupt, H., Gruttke, H. & Binot-Hafke, M.
(2005): Methodische Weiterentwicklung der Roten Listen gefährdeter Tiere,
Pflanzen und Pilze in Deutschland – eine Übersicht. – Natur
und Landschaft 80 (6): 257–265.
30. August 2008


Rote Liste